

 








Pilgerpunkt
Barsikow
In Barsikow gibt es nun auch einen Pilgerpunkt, der mit einem
rustikalen Tisch und zwei Bänken
am Rohrlacker Weg/Ecke
Alt Barsikow ausgestattet ist.
Die Pilger haben unsere Raststätte
schon oft genutzt.

BARSIKOW-
TREFFEN 2010








|
|
.:
freundeskreis dorfkirche barsikow
.: neues & termine des
vereins
SCHÖN
WARS ... 2010
vielen Dank unseren
Gastgebern, der Familie von Stillfried.
(Eingeladen
waren alle Barsikower, ehemaligen
Barsikower, jene die Barsikow heißen und alle die sich mit Barsikow
verbunden fühlen). Beginn
war 13.00 Uhr- und zu Gast war eine Leihenspielgruppe, die den
Pilgerweg genau erzählte.

(Das Ziehten-Schloss inBARSIKOW)
|
|
.:
freundeskreis
Der
Förderverein Freundeskreis Dorfkirche Barsikow wurde 2005 gegründet.
Vereinszweck
ist, die Wiederherstellung, der Erhalt und die Nutzung der Dorfkirche
in Barsikow. Die Vorsitzende, B.Linke und ihre
Mitglieder haben sich eine Menge vorgenommen. Wer unsere
Dorfkirche kennt, weiß wieviel gemeinnützige Arbeit notwendig ist um
nur
das nötigste zu erreichen. 2006 wurde der Turm mit Geldern der Kirche
notdürftig restauriert. Die Mitglieder des Freundeskreis
Dorfkirche Barsikow haben es in der Zeit der Bauarbeiten geschafft, mit
Spendengelder, beide Turmuhren wieder zu finanzieren. Wärend der
Instandsetzungsarbeiten hat der Verein in Zusammenarbeit mit den
Kirchenältesten die Betreuung der bauausführenden Firmen
gewährleistet.
|
 |
|
.:
kirche
Rechteckige
Feldsteinkirche (Saalbau) mit Westturm, bis 1904 Spitzbogenfenster,
1743 zwei Spitzbogenportale
vermauert. 1766 Anbau der kleinen Sakristei am Ostende der
Nordseite. Im
Westteil der Kirche Verstärkung der Nord- und Südmauer durch zwei hohe
steile Spitzbögen,
die den quadratischen Turm tragen. Hier befindet sich jetzt die
Winterkirche. Der
Turm in seiner barocken Form von 1743 ist an den Ecken durch
Putzlisenen gegliedert, darin
drei Glocken aus dem Jahre 1513. Das geschweifte Dach trägt eine
achteckige Laterne mit
geschweifter Haube, die äußerste Turmspitze über der Wetterfahne eine
vergoldete Krone mit
zwei sich kreuzenden runden Bügeln. Der Ostgiebel wurde 1904 neu
errichtet. Aus dieser Zeit
stammt auch das Backsteingesims. Die
Orgel auf der Westempore ist 1852 von Friedrich
Hermann Lütkemüller
aus Wittstock gebaut. (Text
E.Selke)
.:
turmrestauration 2006-2007
Nun
ist es endlich soweit. An unserer Kirche
in Barsikow wird der Turm saniert. D.h. viel ist noch nicht zu sehen.
Die
Gerüstbauer sind beim Aufstellen des Gerüstes. Wir hoffen auf
Herstellung des alten
Glanzes und auf das abendliche Glockengeläut noch in diesem Jahr. Als
1743 die
Barsikower Kirche die heutige Form erhielt, wählten die Baumeister eine
Mischbauweise; innen Fachwerk und außen verputztes Ziegelmauerwerk.
Schön
sollte sie ja aussehen! Über die Jahrhunderte nagten an dieser
Konstruktion die
Kräfte des Windes und Schwingungen der Glocken. Langsam und allmählich
–
verstärkt durch nicht ganz fachgerechte Holzsanierung in den letzten
Jahren –
bricht das Ziegelmauerwerk an den Ecken des Turmes auseinander. Die
Längsrisse
werden mit „Heftklammern“ aus nicht rostendem Stahl
zusammengezurrt. Der
Turm erhält drei die Stabilität des Turmes verbessernde gemauerte
Ringanker.
Wegen der Ringanker musste eine Baugenehmigung her. Und die
Denkmalpflege spricht
ein gewichtiges Wort! Unsere Kirche ist schließlich ein Denkmal. Das
Geld
reicht leider nur für den Turm und den Anschluss zum Kirchenschiff,
nicht für
das Kirchenschiff selbst. Geld für das Kirchenschiff kann zukünftig
hoffentlich
über potente Fördermittelgeber oder private Stiftungen beschafft
werden. Dazu
bedarf es noch sehr viel Geduld und vieler Bittgänge. Froh
sind wir über
das bisher erreichte. Unser Dank gilt besonders der Stiftung KiBa, die
uns mit
40 000 Euro und natürlich auch unserer Landeskirche, die uns mit 20 000
Euro
unterstützten. Kein Geld gab es für die Kirchenuhr/en. Wenn schon der
Kirchturm
schön wird, sollten auch die Uhren wieder hergestellt werden. Das
Baugerüst
ermöglicht ein kostengünstiges Anbringen der Uhren. Der „Freundeskreis
Dorfkirche Barsikow“ bemüht sich um private Spenden für die Turmuhren.
Toll
wäre es, wenn das Geld für ein oder zwei Uhren zusammenkommt.
Eine
moderne Funk-Uhr mit Ziffernblatt kostet rund 2500
Euro. Die
Meinungen teilen sich zur Zeit. Einige Barsikower meinen eine
Kirchturmuhr an
der Türseite reicht. Andere wieder möchten gern beide Uhren wieder
haben.
Letztlich wird das Geld entscheiden. B.Linke

|

|

|

|
Kirchturm
von hinten
|
Rüstung
steht
|
Bretter
die die Welt bedeuten
|
die Arbeit beginnt
|
 |
 |
 |
 |
Material
liegt bereit
|
Altes
muss raus
|
weiter
gehts
|
die
Kugel
|
 |
 |
 |
 |
Zwischenbilanz
|
saubere
Arbeit
|
kennt
jede unserer Fugen
|
Turmuhr
geht in Betrieb
|
 |
 |
 |
 |
Profis bei der Arbeit
|
autom. Läutewerk
|
Turmzier wird geborgen
|
neue Kugelinhaltsichtung
|
 |
 |
 |
 |
Inhalt wird eingelötet
|
verschließen der Kugel
|
unsere neue Uhr
|
kurz vor Bauende
|
Der
neue
Außenputz leuchtet
hell hinter der Rüstung. Er überdeckt die das Mauerwerk
stabilisierenden
Ringanker aus Stahl. Zur Zeit verarbeiten Zimmerleute
Berge von Holz. Sie ersetzen
die defekten Holzteile im Inneren des Turmes .
Auch unter
dem
Schieferdach ist die Schalung teilweise zu ersetzen. 1743 hatte der
Turm eine
graugrüne Färbung. So ermittelte es eine Restauratorin. Die
Untere Denkmalschutzbehörde bestimmte diese Farbe
für
den Turm. Die Eingangstür
wird grau. In der am 17.10.2006 abgenommenen
Kugel
befanden sich leider
keinerlei Dokumente oder Münzen. 1945 – so berichteten Anwohner
- nahmen
Soldaten der russischen Armee die Kugel unter
Beschuss.
Das Einschuss-
und Ausschussloch nutzen in den folgenden Jahren Vögel als
Wohnungseingangstüren. Ihre Hinterlassenschaft liess sich aus der Kugel
als
Kompost herausschütten.
Mit abgenommen ist die leere
Wetterfahne. Restauriert erhält sie die Jahreszahl 1743 und zusätzlich
in
kleinerer Ausführung die Jahreszahl 2006. Die Wetterfahne lagert
zukünftig
wartungs- und quitschfrei auf Glaskugeln.
Auch die Krone entsteht
voraussichtlich wieder
neu. Sie war
das Zeichen für das landesherrliche Patronat, das 1945 endete. Ganz
besonders erfreulich
ist die Wiederherstellung beider Kirchturmuhren. Sie erhalten runde
weiße
Ziffernblätter mit schwarzen römischen Zahlen. Das Innenleben ist
modern und
wird über Funk gesteuert. Dank
vieler vieler Spender
konnte der Auftrag für beide
Uhren an einen
Uhrmachermeister vergeben
werden. B.Linke
|
Warum musste
die Kirche
in Barsikow saniert werden?
Abgeschlossene
Sanierung Turm:
Über
Jahre bröckelte der Putz von den Außenwänden des Turmes. An allen
vier Außenwänden des Turmes befanden sich im Bereich des
Ziegelsteinmauerwerkes
Längsrisse. Der
Gemeindekirchenrat
beschloss die Neuverputzen
und gab dem
Ingenieurbüro für Baustatik und
Sanierungsplanung (IBS) einen Prüfungsauftrag. Die Fachleute fanden die
Ursache
für die „Abbröckelung“ des Putzes und die Ursache für Rissbildung.
Darüber
hinaus stellten Sie Schäden an der Holzkonstruktion fest.
|
|
Aus dem
Gutachten:
Die
Mauerwerkskonstruktion des Kirchturmes unterteilt sich in zwei
Abschnitte. Der mittlere Bereich besteht aus einem stark
dimensionierten
Fachwerkskern mit vorgesetzter Mauerwerksschale in Ziegelmauerwerk. Am
Übergang
zum Dach gibt es einen Wechsel der Konstruktion. Die Mauerwerksschale
ist etwa
1,70m höher als der eigentliche Fachwerkkern. Auf dieser Mauerkrone
setzt sich
die Turmhaube als klassischer zimmermannsmäßiger Abbund fort. Eine
tragende
Verbindung zwischen diesen zwei Konstruktionen ist außer einigen
Streben nicht
vorhanden. Über eine Höhe von rund 10 m ist die Mauerwerksschale gerade
49 cm
stark. Dies bedeutet, dass die Steifigkeit des Mauerwerkes sehr gering
ist, da
das Bauteil statisch sehr „schlank“ ist. Auf Grund dieser Schlankheit
können
nur geringe Horizontalkräfte abgetragen werden. Als ungünstige Wirkung
kommt
hinzu, dass die gesamte Dachkonstruktion direkt auf der Mauerkrone
sitzt.
Zwischen Dach- und Turmfachwerk besteht kein konstruktiver Verbund.
Windeinwirkung auf die Wandfläche und Horizontalkraft direkt am
Wandkopf lassen
einen hoher Anteil
Horizontalkraft
entstehen. Diese Einwirkungen können nicht ohne Verformungen von der
vorhandenen
Turmkonstruktion abgetragen werden, da im Bereich des Glockenstuhles
keine
Biegekräfte (wegen unsachgemäßer Reparatur) aufgenommen werden können.
Als
weiterer negativer Einfluss kommt die große Glockenanlage hinzu, welche
mit
ihren drei zum Teil sehr großen Glocken von Ost nach West schwingt. Da
der
Fachwerkkern direkt am Mauerwerk anliegt und zum Teil durch Stahlanker
starre
Verbindungen zwischen den Bauteilen bestehen, werden beim Läuten der
Anlage
Schwingungslasten in das Bauwerk übertragen, die wegen der Risse im
Mauerwerk
nicht ordnungsgemäß abgeleitet werden.
|
|
Sanierungsaufgabe:
Die
Sanierung in 2006 hatte zur Aufgabe, zuerst den kraftschlüssigen
Verbund der vier Außenschalen wieder herzustellen, um die horizontalen
Krafteinwirkungen ohne schädliche Verformung abtragen zu können. Es
wurde ein
Ringanker am Wandkopf, ein weiterer direkt über der Öffnung der
Schalluken und
ein Dritter unterhalb des Glockenstuhles eingebracht. An den gerissenen
Eckpunkten der Außenschale wurde mittels Spiralankern
(Heftklammern) das Gefüge wieder hergestellt. Die Spiralanker, die der
Querbewehrung des Mauerwerkes dienen, bestehen aus Edelstahl mit einem
Durchmesser von 6 mm. An den so verstärkten Stellen entstehen keine
neuen
Risse. Die Holzkonstruktion im Inneren des Turmes wies starke Schäden
auf. Im
Bereich der Laterne befinden sich Schalluken, deren Lamellen falsch
gewählt
waren. Schlagregen konnte ungehindert eintreten. Die Auflagehölzer
zeigten
erhebliche Schäden durch Innenfäule An den Graten mit angrenzenden
Eckstichbalken und Mauerlatten gab es Schäden durch Nassfäule und
tierischem
Befall. Mehrere Deckenbalken der Turmebenen waren im Vorholzbereich
geschädigt.
Beim Herausnehmen der defekten Hölzer zeigten sich erheblich größer
Schäden als
vorher eingeschätzt. Beseitigt wurde die starre Verbindung aus einer
vormaligen
unsachgemäßen Reparatur. Die Hölzer – äußerlich
scheinbar in gutem Zustand - waren durch Braunfäule im Kern geschädigt.
Ingesamt wurden 10 m³ Holz ausgetauscht. Die Hölzer der unteren drei
Ebenen konnten mit den vorhandenen Mitteln
nicht saniert werden. Es gab einen Nachtrag von 20.000 Euro, der wegen
fehlender finanzieller Mittel nicht in Auftrag gegeben werden konnte.
Aus Kostengründen musste auch auf die Sanierung der Verbindung
Turm/Kirchenschiff verzichtet werden. Dabei ist gerade dieser Teil
durch über
Jahre immer wieder auftretende Dachschäden besonders geschädigt. Hier
breitete
sich massiv der echte Hausschwamm aus. Bei nicht zeitnaher Beseitigung
droht
dem Turm Befall des in 2006 sanierten Mauerwerkes. Neu installiert wurden zwei
Turmuhren. Sie wurden allein durch Spenden
finanziert. Spender waren die Dorfbewohner, die Baufirmen und Personen, die sich mit dem
Dorf Barsikow
verbunden fühlen.
|
Welche
Sanierungsarbeiten sind an
der Kirche noch durchzuführen?
Zu
sanieren sind die drei unteren Ebenen des Turmes und der Anschluss
Turm/Kirchenschiff. Am dringlichsten ist die Schwammsanierung. Alle
Hölzer des Kirchenschiffes
zeigen die gleichen Schäden wie die
Hölzer des Turmes. Besonders am Anschluss zum Turm hat Durchfeuchtung
zu
biotischen Schäden an allen Querschnitten des Randgebindes und einigen
Auflagebereichen geführt. An mehreren Stellen im Kirchenschiff drang
über einen
längeren Zeitraum Feuchte in den Dachraum ein. Ein Großteil davon lief
an den
Sparren entlang in Richtung der Fußpunkte und sammelt sich an der
Mauerkrone.
Echter Hausschwamm und andere Braunfäuleerreger in Verbindung mit
tierischem
Befall schädigten die Querschnitte in den Außenlagern. Im
erdnahen Bereich weisen die Innenseiten der Außenwände des
Kirchenschiffes eine hohe Feuchtigkeit auf, weshalb hier Bereiche des
Innenputzes hohl liegen oder bereits abgebrochen sind. Am Ostgiebel
sind in den Ecken der beiden anschließenden Längswände
Risse im Millimeterbereich feststellbar. Die Dacheindeckung des
Kirchenschiffes besteht aus alten
Biberschwanzziegeln, die ihrem Alter entsprechend stark verschlissen
sind. Die
Firstziegel des Kirchendaches sind vermörtelt, wobei von einer
Undichtigkeit der
einen oder
anderen Mörtelfuge
ausgegangen wird. Die Dacheindeckung muss durch
neue Biberschwanzeindeckung ersetzt
werden. In der Sakristei ist das Dach
einschließlich Dachkonstruktion sowie
alle Türen und Fenster in stark geschädigt. Im Innenraum des
Kirchenschiffes ist durch die oben beschriebene Wassereinwirkung die
Decken-
und Wandgestaltung geschädigt. Die
bleiverglasten, bemalten Kirchenfenster sind 1904 eingebaut.
Schäden zeigen die Fenster an Ost- und Südseite. Für die Sanierung der
Fenster
liegt ein Kostenvoranschlag von 40.000 Euro vor. Die
baukörpererhaltende Sanierung
des
Kirchenschiffes (2. Bauabschnitt) wird
mit Restleistung am Turm - ohne
Ausgestaltung Innenraum und Fenster - auf 185.000 Euro Bauleistung
eingeschätzt
(nach DIN 276).
Quelle:
Bilder,Skizzen und
Textteile mit Zustimmung vom 21.01.2008 entnommen aus: Statisches
Gutachten /
Sanierungskonzept Objekt
Kirchturm der Evangelischen Kirche Barsikow (3135) des Ingenieurbüros
für
Baustatik und Sanierungsplanung Lindenallee 38, 15355
Dahlewitz-Hoppegarten
Zusammengestell:
B.Linke
|
|
|
.: satzung des vereins pdf
- Datei
§
1 Name, Sitz und Gerichtsstand des Vereins
Der
„Freundeskreis Dorfkirche Barsikow“ mit Sitz in 16845 Barsikow,
Dorfstr. 25, und Gerichtsstand in Neuruppin verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist kein
eingetragener Verein.
§ 2 Zweck des Vereins
Die
Dorfkirche Barsikow soll öffentlichen gemeinnützigen und religiösen
Zwecken dienen. Zweck des Vereins ist die Wiederherstellung, der Erhalt
und die Nutzung der Dorfkirche in Barsikow. Neben Erhalt und
Wiederherstellung der baulichen Substanz ist es Aufgabe des Vereins,
die Dorfkirche in Absprache mit der Kirchengemeinde Barsikow für
öffentliche gemeinnützige, kulturelle und soziale Zwecke zu nutzen.
Dieser Zweck wird u.a. verwirklicht durch Veranstaltungen und
Zusammenkünfte, die dem Gemeinwesen der Ortsgemeinde Barsikow dienen,
durch Ausstellungen, Konzerte und ähnliches.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der
Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden
§ 4 Mitgliedschaft
Der
Verein steht allen Personen offen, die die genannten Zwecke des Vereins
fördern. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
(1)Ordentliche Mitglieder
Ordentliches
Mitglied kann jede natürliche und jede juristische Person sein. Der
Aufnahmeantrag erfolgt schriftlich an den Vorstand unter Anerkennung
der Satzung. Die Mitgliedschaft erlischt durch eine schriftliche
Austrittserklärung gerichtet an ein Vorstandsmitglied; sie ist nur am
Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
3 Monaten zulässig, durch Tod oder automatisch mit Ablauf des
zweiten Zahlungszeitraumes bei einem Betragsrückstand von 2
Zahlungsräumen. Auf Vorschlag des Vorstandes und Beschluss der
Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder
kann bei einem dem Verein schädigenden Verhalten des ordentlichen
oder fördernden Mitgliedes der Ausschuss erfolgen. Vor dem Ausschluss
ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Bei
seinem Ausscheiden aus dem Verein hat ein Mitglied keinen Anspruch auf
das Vermögen des Vereins.
(2) Fördernde Mitglieder
Fördernde
Mitglieder können Betriebe, Einrichtungen, Organisationen, Parteien,
Körperschaften und natürliche Personen über 18 Jahre sein, die die
gemeinnützigen Zwecke des Vereins durch Förderbeiträge unterstützen
wollen. Fördernde Mitglieder haben beratende, jedoch keine
beschließende Stimme.
§ 5 Rechte und Pflichten aller Mitglieder
Ordentliche
Mitglieder sind berechtigt, an den Mitgliederversammlungen
teilzunehmen, bei der Erarbeitung und Fassung von Beschlüssen
mitzuwirken sowie ihr Stimmrecht auszuüben. Die Mitglieder sind
verpflichtet, die Satzung und Regeln des Vereins einzuhalten und
durchzusetzen, durch ihr Verhalten zum Wohle des Vereins beizutragen
und mitzuhelfen, Schaden von ihm und seinen Mitgliedern abzuwenden.
Fördernde Mitglieder haben das Recht, an Mitgliederversammlungen und
anderen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
§ 6 Mitgliederversammlung
Die
Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Ordentliche
Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal im Jahr statt. Die
Einladung erfolgt durch den Vorstand mindestens drei Wochen vorher mit
Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Benachrichtigung. Der Tag
der Absendung der Einladung an die dem Vorstand letztbekannte Adresse
ist maßgebend. Die Ladungsfrist kann in dringenden Fällen auf 48
Stunden verkürzt werden und mündlich erfolgen. In einem solchen Fall
dürfen keine Sitzungs- und Beitragsordnungsänderungen beschlossen
werden. Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung können bis eine Woche
vor der Sitzung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden.
Ordentliche
Mitgliederversammlungen sind unabhängig von der Anzahl der anwesenden
Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit
gefasst. Versammlungen, auf denen Satzungs- und
Beitragsordnungsänderungen beabsichtigt sind, bedürfen einer
schriftlichen Einladung, aus der die vorgesehenen Änderungen eindeutig
hervorgehen. Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit der
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Der Schriftführer
veranlasst die Ausfertigung einer Anwesenheitsliste und nimmt ein
Beschlussprotokoll auf. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und vom
Schriftführer zu unterzeichnen.
Die Mitgliederversammlung entlastet
den Vorstand nach angenommenem Tätigkeitsbericht des Vorstandes und
Kassenbericht. Die Mitgliederversammlung wählt für jeweils zwei Jahre
einen Vorstand.
§ 7 Vorstand
Der
Vorstand gewährleistet die Umsetzung der Beschlüsse der
Mitgliederversammlung und führt die Geschäfte des Vereins.
Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins sein.
Zusammensetzung des Vorstandes:
Vorsitzender, stellvertretender
Vorsitzender, Schatzmeister, Schriftführer. Bei vorzeitigem Ausscheiden
eines Vorstandsmitgliedes kann für seine restliche Amtszeit vom
Vorstand ein Nachfolger bestellt werden. Der Verein wird durch ein
Mitglied des Vorstandes vertreten. Der Vorstand entscheidet durch
Beschluss in Vorstandssitzungen, über die eine Niederschrift zu
fertigen ist. Die Einladung erfolgt mit einer Frist von zwei Wochen
durch den Vorsitzenden bzw. bei seiner Verhinderung durch den
stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorstand erstattet der
Mitgliederversammlung jährlich Bericht.
§ 8 Finanzen
Die
Finanzarbeit erfolgt auf der Grundlage der von der
Mitgliederversammlung bestätigten Pläne und Ordnungen. Der Verein
finanziert sich aus Beiträgen, Zuwendungen und Spenden. Die
Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1. Januar im
Voraus fällig. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die
Mitgliederversammlung.
§ 9 Kassenprüfer
Es
ist ein Kassenprüfer auf die Dauer von zwei Jahren zu wählen. Der
Kassenprüfer kontrolliert die finanzielle Tätigkeit des Vorstandes. Er
erstattet der Mitgliederversammlung jährlich Bericht. Der Kassenprüfer
ist verpflichtet, mindestens nach Schluss eines jeden Geschäftsjahres
eine
Prüfung der Kasse, der Bücher und Belege sowie der Konten
vorzunehmen. Über jede Prüfung hat er dem Vorstand schriftlich
Bericht zu erstatten.
§ 10 Haftungsausschluss
Aus
Entscheidungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung können
keine Ersatzansprüche an die Vereinsmitglieder abgeleitet werden.
§ 11 Auflösung des Vereins
Die
Auflösung kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Sie muss mit 3/4-Mehrheit der erschienenen ordentlichen Mitglieder
beschlossen werden. Mit der Einladung zur Mitgliederversammlung ist die
Absicht, den Verein aufzulösen, bekannt zu geben. Kommt keine
3/4-Mehrheit der ordentlichen Mitglieder zustande, wird erneut
geladen.Liegt ein Auflösungsbeschluss, der Wegfall des bisherigen
Vereinszweckes aufgrund Satzungsänderung oder der Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke vor, ist das Vereinsvermögen zwingend an
ähnliche steuerbegünstigte Vereine oder Einrichtungen zur Verwendung
für gemeinnützige Zwecke weiterzuleiten. Beschlüsse über die Verwendung
des Vereinsvermögens im Falle der Auflösung bedürfen der Genehmigung
der zuständigen Finanzbehörde.
§ 12 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist der 1.1. bis 31.12. per anno.
Barsikow, den 21. März 2006
.: rechenschaftsbericht
Rechenschaftsbericht des Vereins
„Freundeskreis Dorfkirche Barsikow“ Jahr 2008
Ein
Jahr ist schnell vorbei. Nachdem im Jahre 2006 und 2007 eine große
Begeisterung unter den Freundeskreismitgliedern herrschte, trat gegen
Ende 2007 eine kleine Ermüdung ein. Schließlich ist die Tätigkeit eine
ehrenamtliche Aufgabe und jedes Mitglied hat mit seinen privaten
Aufgaben meist schon reichlich zu tun. Trotzdem trafen wir uns 8 Mal zu
Vereinsversammlungen.
Für das Jahr 2008 beschloss der Freundeskreis nur zwei Veranstaltungen.
Eine Kutschfahrt und das Barsikow-Treffen.
Zur Kutschfahrt kam es
nicht, weil die Kosten hierfür doch relativ hoch sind. Dafür war das
Barsikow-Treffen, das zusammen mit der Goldenen Konfirmation statt
fand, ein sehr großer Erfolg und ein hoher Arbeitsaufwand. Selbst das
Wetter spielte mit. Bislang gibt es nur positive Stimmen zum
Barsikow-Treffen. Noch immer ist die schöne Tafel mit den Bildern von
Barsikow in der Kirche zu sehen, die fast vollständig von einem
Vereinsmitglied baute und bestückte wurde. Organisatorisch
gab es Mängel. So war der Verkauf von Kaffee und Kuchen nicht gut
organisiert. In der Presse erschien kein Bericht. Doch wir sind
lernfähig. Im nächsten Jahr wird es besser. Die
„Reste“ aus dem Barsikow-Treffen wurden am 25.07.08 in einem
gemeinsamen Grillabend teilweise aufgebraucht. Der Bestand von
2(á 4) Kräutersteack, 4(á 4) Paprikasteak, 3(á 6) Bratwürste wurde
Anfang 2009 der Feuerwehr zur Verfügung gestellt. Mit Ansichtskarten von Barsikow
präsentierte sich der Freundeskreis auf dem Barsikower Dorffest.
Beschlossen wird in 2008 eine Änderung der Beitragsordnung. So wurde
der Förderbetrag für fördernde Mitglieder von 80 Euro auf 20 Euro
gesenkt. Über diesen Weg hofft der Freundeskreis auf eine Verbreiterung
der Fördermitgliederbasis.
Dank der Initiative von Michael Kasper sind wir als Freundeskreis
im Internet über die Hompage www.inbarsikow.de
präsent. Wir haben eine eigene mail-Adresse:
freundeskreis(at)inbarsikow.de Die Mails kommen bei Frau
B.Linke an.
Einen Briefkopf
haben wir nun auch.
Im
Jahre 2008 wählten wir einen neuen Vorstand. Außer einem neuen
Schriftführer besteht der Vorstand aus den bisherigen
Vorstandsmitgliedern.
An unserer
Steuererklärung hatte das Finanzamt nichts zu bemängeln.
Wir
unterstützen Pfarrer Brückner bei der Beantragung von Fördermitteln für
2009. Der Kontakt zu den gängigen Fördermittelgebern wurde gesucht und
gehalten. Es ist zu erwarten, dass in 2009 an der Kirche weiter saniert
werden kann.
Die Zusammenarbeit
mit dem Gemeindekirchenrat hat sich verbessert. Wir trafen uns einmal
zu einer gemeinsamen Sitzung.
Ein
Mitglied trat aus privaten Gründen aus dem Verein aus. Die Bereitschaft
zur Mithilfe im Bedarfsfall wurde erklärt. Dafür konnten wir zwei neue
Mitglieder werden, die ab 1.1.2009 Mitglied sind.
|
Viele weitere
Informationen zu den Fördervereinen der Alten Kirchen findet
man auf den Internetseiten der
www.AlteKirchen.de
Eine
Personenliste
sortiert nach Familiennamen aus den Kirchenbüchern Barsikows findet
man unter
Sitz
:
Dorfstrasse 39, 16845 BARSIKOW, Tel.: 033978 70876 Vorsitz: Barbara
Linke
mail: freundeskreis(at)inBarsikow.de
Internetseite:
www.inBarsikow.de
Konto:
156 728 4014 BLZ:
350 601 90
Bank für Kirche und Diakonie
Steuer-Nr:
052/140/10587
|
|
Die
Barsikower Dorfkirche erstrahlt Dank der Initiative des Fördervereins
seit dem 13.11.2007 auch des nachts. Unser Dank gilt allen Sponsoren
und Helfern.
Website contents © Copyright Michael Kasper 2010
All rights reserved
|
|
|